den war. Das Drittpfand wurde bereits 1987 für eine Schuld von Fr. 12 Mio. begründet, aber nie abgelöst. Die verpfändete Liegenschaft stellte das Hauptaktivum der D dar. Wie bereits dargelegt, hatte sie ihrem Alleinaktionär unabhängig davon zudem aussergewöhnlich hohe Kredite gewährt. Diese kamen dadurch zustande, dass die D auch die Darlehenszinsen auf dem abgesicherten Darlehen bezahlte, unter Belastung des Aktionärs. Irgendwelche Rückzahlungen von diesen erfolgten nie. Per Mitte 1998 schuldete der Pflichtige der D dadurch aufgelaufene Zinsen von Fr. 4'069'776.-.