Dies obschon der Steuerkommissär mit Auflage vom 8. April 2010 die Pflichtigen aufgefordert hatte, die näheren Umstände im Zusammenhang mit dem Darlehen darzulegen. Bei dieser Sachlage ist offen, ob es tatsächlich die D war, welche das Darlehen bei der Bank ablöste. Falls dem nicht so war, lag aber auch keine Subrogation vor und ist der Argumentation der Pflichtigen von vornherein der Boden entzogen. Die Gründe für die Auszahlung des erhaltenen Kaufpreises an den Pflichtigen müssen anderswo gesucht werden.