Von Interesse wäre aber insbesondere eine lückenlose Darstellung des Geldflusses, sodass nachverfolgt werden kann, wer genau bei der Bank mit welchem Geld den Schuldbrief herausgelöst hat. Über den Ablauf der Transaktionen liegt aber keine substanziierte Sachdarstellung vor, noch irgendwelche Dokumente wie Kontoblätter, Verträge mit der kreditgebenden Bank, Banküberweisungen und Zahlungsbelege, noch werden solche als Beweise angeboten. Dies obschon der Steuerkommissär mit Auflage vom 8. April 2010 die Pflichtigen aufgefordert hatte, die näheren Umstände im Zusammenhang mit dem Darlehen darzulegen.