Der Ablauf der Transaktionen geht indessen aus der Sachdarstellung der Pflichtigen nicht hervor. Zuerst fragt es sich, wie denn die Schuldbriefe unbelastet am Tag des Vertragsabschlusses an die Käuferin herausgegeben werden konnten, wenn diese doch an eine Bank (H) verpfändet waren und der Kaufpreis nach der Sachdarstellung der Pflichtigen eben gerade zur Ablösung des Pfandrechts verwendet wurde. Von Interesse wäre aber insbesondere eine lückenlose Darstellung des Geldflusses, sodass nachverfolgt werden kann, wer genau bei der Bank mit welchem Geld den Schuldbrief herausgelöst hat.