Im Anhang zur Jahresrechnung der D wurde jeweils eine Schuldbriefbestellung zugunsten Dritter im Umfang von Fr. 12'000'000.- ausgewiesen. Gemäss Ziff. 11 des öffentlich beurkundeten Verkaufsvertrags vom 1. April 2003 sind die auf dem Kaufobjekt lastenden drei Schuldbriefe "nach den Angaben der Verkäuferin" unbelastet. Sie verpflichtete sich, diese Pfandtitel am selben Tag ins unbelastete Eigentum der Käuferin zu übertragen. Daraus ist zu schliessen, dass der Verkauf des Grundstücks tatsächlich mit einer Ablösung der Pfandhaft verbunden war.