Weiter waren die Aktien der D in der Aufstellung des Steuerkommissärs nicht – wie die Pflichtigen fälschlich behaupten – mit Fr. 5 Mio., sondern entsprechend der Deklaration im Wertschriftenverzeichnis 2003 mit Fr. 9'678'000.- eingesetzt worden; übernimmt man den Wert der Pflichtigen, nämlich Fr. 0.-, verringert sich das Vermögen sogar massiv, und liegt es auch unter Berücksichtigung der behaupteten stillen Reserven auf den Liegenschaften noch immer weit unter Fr. 0.-. Entsprechend hat das kantonale Steueramt im Einspracheentscheid das steuerbare Vermögen auf Fr. 0.- herabgesetzt. Insgesamt können die Pflichtigen