Immerhin ergibt der Vergleich des von den Steuerbehörden im Einschätzungsentscheid vom 22. Juli 2008 errechneten Vermögensstands per 31. Dezember 2003 mit den Vorjahreszahlen tatsächlich eine erhebliche Verbesserung. Bei genauer Betrachtung ist sie indessen nur scheinbar. Der Vermögensstand per 31. Dezember 2003 beruhte nämlich eben gerade darauf, dass die Darlehenserhöhung 2003 von Fr. 3'285'222.- und diejenige von 2002 von Fr. 4'985'093.-, somit insgesamt Fr. 8'270'315.-, als simuliert qualifiziert und dementsprechend nicht als Schuld vom Vermögen abgezogen wurden.