Eine sachgerechte Beurteilung der Vermögenssituation hat indessen zum massgeblichen Zeitpunkt vor der Darlehensvergebung zu erfolgen, somit per Ende 2002. Wie bereits erwähnt, waren die Pflichtigen zu diesem Zeitpunkt bereits um rund Fr. 10 Mio. überschuldet. Selbst bei Vorhandensein der behaupteten stillen Reserven hätte sich demnach an der schlechten wirtschaftlichen Lage der Pflichtigen nichts geändert.