gemäss Einschätzungsentscheid vom 22. Juli 2008 ab, womit ein satzbestimmendes Vermögen von Fr. 4'485'000.- festgesetzt wurde. Hierzu räumen sie zwar ein, dass der darin enthaltene Wert der D-Aktien von Fr. 5 Mio. tatsächlich auf Fr. 0.- zu setzen sei, sodass ein steuerbares Vermögen von Fr. – 515'000.- resultiere. Unter Hinzurechnung noch nicht berücksichtigter stiller Reserven von Fr. 6'541'000.- auf ihren Grundstücken ergebe sich aber ein Vermögen von Fr. 6 Mio.. Aus diesem hätte die Schuld von Fr. 3'285'222.- ohne weiteres zurückbezahlt werden können.