Obschon die D im eigenen Einschätzungsverfahren zur Einreichung eines schriftlichen Darlehensvertrags aufgefordert wurde, hat sie keinen solchen vorgelegt. Auch im vorliegenden Verfahren haben die Pflichtigen keinen solchen produziert. Daraus ist der Schluss zu ziehen, dass kein schriftlicher Darlehensvertrag abgeschlossen wurde. Dies stellt einen weiteren Hinweis auf eine Darlehenssimulation dar.