B. Hiergegen liessen die Pflichtigen am 8. September 2008 je Einsprache erheben und beantragen, auf die erwähnten Aufrechnungen zu verzichten. Am 12. Februar 2010 fand eine Besprechung statt, an welcher die Pflichtigen weitere klärende Vorbringungen in Aussicht stellten. Am 8. April 2010 wurde den Pflichtigen hierzu noch förmlich Frist angesetzt. Nach mehrmals erstreckter Frist reichten sie am 19. August 2010 eine Stellungnahme ein; darin machten sie insbesondere bisher noch nicht bekannte Wertreserven von Fr. 6'541'000.- auf den zahlreichen Liegenschaften der Pflichtigen geltend. Am 7. Dezember 2010 wurde eine weitere Besprechung durchgeführt.