weiter kürzte er beim Vermögen die Schulden um Fr. 8'270'315.- (= Fr. 4'985'093.- + Fr. 3'285'222.-). Der Steuerkommissär übernahm diese Aufrechnungen und schätzte die Pflichtigen am 22. Juli 2008 für die Staats- und Gemeindesteuern 2003 mit einem steuerbaren Einkommen von Fr. 4'520'500.- (satzbestimmend Fr. 4'619'300.-) und einem steuerbaren Vermögen von Fr. 4'016'000.- (satzbestimmend Fr. 4'485'000.-) ein. Am gleichen Tag erging der entsprechende Hinweis direkte Bundessteuer 2003 mit einem vorgesehenen steuerbaren Einkommen von Fr. 4'619'000.-. Die Veranlagungsverfügung/Schlussrechnung direkte Bundessteuer wurde am 8. August 2008 versandt.