Der Pflichtige und seine Ehefrau B (nachfolgend zusammen die Pflichtigen) deklarierten in ihrer Steuererklärung 2003 ein steuerbares Einkommen und Vermögen von Fr. 0.-. Am 8. – 11. August 2005 führte das kantonale Steueramt bei ihnen sowie den dem Pflichtigen gehörenden Gesellschaften Buchprüfungen durch, und am 8. Juli 2008 erstattete der Revisor seinen Bericht. Darin sah er u.a. vor, beim Einkommen die Darlehenserhöhung der D an die Pflichtigen von Fr. 3'285'222.- sowie den Forderungsverzicht der E von Fr. 2'030'000.- als verdeckte Gewinnausschüttung aufzurechnen; weiter kürzte er beim Vermögen die Schulden um Fr. 8'270'315.- (= Fr. 4'985'093.- + Fr. 3'285'222.-).