gen gegenüber der Hypothekarbank getilgt wurde (nota bene wurde eben diese formelle Betrachtungsweise herangezogen, um den Schuldzinsenabzug seitens des Pflichtigen zu rechtfertigen). Mithin bleibt es dabei, dass der Pflichtige mit Bezahlung der Schuldzinsen durch seine Ehefrau bereichert wurde und stellt sich nur noch die Frage, wie dieser Vermögenszufluss steuerlich zu behandeln ist.