tragung zu übernehmen. Dieser Verpflichtung sei sie jedoch nicht nachgekommen, weshalb er die Hypothek bis Ende 2006 aus eigenen Mitteln im Betrag von Fr. 210'000.- amortisiert habe und Schuldner der Restschuld von Fr. 390'000.- geblieben sei. Indem nun seine Ehefrau im Jahr 2006 die Schuldzinsen von Fr. 12'926.- bezahlt habe, habe sie letztlich einfach einen Teil ihrer nach wie vor bestehenden Schuld von Fr. 600'000.- aus dem Erbvorbezugsvertrag getilgt, weshalb ihm dadurch auch kein (steuerbares) Einkommen zugeflossen sei.