b) Vorliegend macht der Pflichtige pro 2006 Schuldzinsen im Betrag von Fr. 12'926.- im Zusammenhang mit einer Hypothek bei der Bank D in Höhe von Fr. 390'000.- geltend. Nach seinen eigenen Angaben wurden diese Schuldzinsen zwar von seiner getrennt lebender Ehefrau bezahlt, indes sei dessen ungeachtet er als alleiniger Schuldner der Hypothek (vgl. Kapital- und Zinsausweis) zum Abzug der Schuldzinsen berechtigt.