C. Hiergegen liess der Pflichtige am 23. April 2010 Beschwerde erheben mit dem Antrag, er sei für die direkte Bundessteuer 2006 mit einem steuerbaren Einkommen von maximal Fr. 89'300.- zu veranlagen. Namentlich sei beim Renteneinkommen zu berücksichtigen, dass die Basisrente aus beruflicher Vorsorge von Fr. 101'176.20 lediglich im Umfang von 80% steuerbar sei, und sei der Eigenmietwert des Ferienhauses in C, an welchem er ein als Mitbenützungsrecht ausgestaltetes Wohnrecht habe, bei ihm höchstens im Umfang von 50% zu besteuern. Weiter seien Hypothekarzinsen in Höhe von Fr. 12'926.- sowie behinderungsbedingte Kosten von Fr. 5'621.- zum Abzug zuzulassen.