Die Veranlagung der direkten Bundessteuer 2006 wurde mit Steuerrechnung vom 9. Januar 2009 formell eröffnet. B. Mit der hiergegen am 19. Januar 2009 erhobenen Einsprache beantragte der Pflichtige, den Ertrag aus der unverteilten Erbschaft von Fr. 3055.- auf Fr. 1080.- herabzusetzen, während er die Veranlagung im Übrigen unangefochten liess. Diesem Einspracheantrag entsprach die Steuerkommissärin in einem Veranlagungsvorschlag vom 7. August 2009, den der Pflichtige am 9. August 2009 unterschriftlich anerkannte. Das steuerbare Einkommen wurde damit neu auf Fr. 135'000.- festgesetzt.