Das Renteneinkommen ergab sich aus einer Basisrente von Fr. 101'176.20 sowie einer Kaderrente von Fr. 123'060.-, wobei der Pflichtige vom Gesamtbetrag nur den Anteil deklarierte, der gemäss einer Vereinbarung mit der getrennt lebenden Ehefrau betreffend Aufteilung der Rente ihm zustand (12 x Fr. 8'093.- = Fr. 97'116.-) Bei den Abzügen machte er insbesondere Schuldzinsen von Fr. 12'926.- sowie behinderungsbedingte Kosten von Fr. 9'600.- geltend. Nachdem die Steuerkommissärin eine Untersuchung durchgeführt hatte, veranlagte sie den Pflichtigen am 13. November 2008 für die direkte Bundessteuer 2006 mit einem steuerbaren Einkommen von Fr. 137'000.-.