A. A (nachfolgend der Pflichtige) deklarierte in seiner Steuererklärung 2006 unter anderem ein Renteneinkommen (Berufliche Vorsorge) in der Höhe von Fr. 97'116.- sowie einen Ertrag aus unverteilter Erbschaft (Liegenschaft im Kanton B) von Fr. 1079.-. Das Renteneinkommen ergab sich aus einer Basisrente von Fr. 101'176.20 sowie einer Kaderrente von Fr. 123'060.-, wobei der Pflichtige vom Gesamtbetrag nur den Anteil deklarierte, der gemäss einer Vereinbarung mit der getrennt lebenden Ehefrau betreffend Aufteilung der Rente ihm zustand (12 x Fr. 8'093.- = Fr. 97'116.-)