Sollte der Pflichtige das Büro tatsächlich erst nach 19.00 Uhr verlassen, so kann er entweder um 19.11 Uhr in 56 Minuten ab "E" oder aber um 19.14 und 19.44 Uhr in 53 Minuten ab "G" nach "F" fahren. Hinzu kommen wiederum die Fusswege zur Haltestelle "E" von einer Minute bzw. zur Haltestelle "G" von 6 Minuten, wobei unter Berücksichtigung des Sicherheitszuschlags von 2 bzw. 7 Minuten Fussweg auszugehen ist. Der Rückweg von der Haltestelle "F" (stadtauswärts) an die …strasse ist zwar lediglich 240 m lang, nimmt jedoch gemäss Google Maps (www.maps.google.ch) dennoch 4 Minuten in Anspruch.