bbb) Was die Rückfahrt am Abend angeht, so ist nach den obigen Ausführungen davon auszugehen, dass sie in aller Regel früher erfolgt als der Pflichtige behauptet, mithin also noch vor 19.00 Uhr. Dafür stehen ihm gemäss SBB Fahrplan (www.sbb.ch) ab der Haltestelle "E" bis und mit 18.42 Uhr regelmässig Verbindungen von 53 bzw. 55 Minuten Dauer zur Verfügung, bei denen er jeweils zwei oder drei Mal umsteigen muss. Sollte der Pflichtige das Büro tatsächlich erst nach 19.00 Uhr verlassen, so kann er entweder um 19.11 Uhr in 56 Minuten ab "E" oder aber um 19.14 und 19.44 Uhr in 53 Minuten ab "G" nach "F" fahren.