Der vom Pflichtigen geforderte Zuschlag von 2 Minuten für den Weg bis zum tatsächlichen Arbeitsplatz im Büro ist im Übrigen nicht gerechtfertigt, da wie oben gesehen lediglich der Weg bis zum Eingang des Gebäudes gemessen wird. Somit beläuft sich die gesamte Reisezeit bei dieser Verbindung auf 67 Minuten (5 + 61 + 1). Der Pflichtige hat nun aber auch die Möglichkeit, statt nach "E" nach "G" zu fahren und von dort zu Fuss 500 m bzw. ca. 6 Minuten bis zur Arbeitsstelle zu gehen. Von "F" nach "G" besteht gemäss SBB Fahrplan (www.sbb.ch) morgens ebenfalls jede halbe Stunde eine Verbindung, wobei diese lediglich 53 Minuten dauert und jeweils zwei oder drei Umsteigevorgänge beinhaltet.