des Pflichtigen entspricht. Unter Berücksichtigung des vom Pflichtigen geforderten Sicherheitszuschlags von einer Minute, um auf jeden Fall rechtzeitig an der Haltestelle bereit zu stehen, ergibt dies einen Fussweg von insgesamt fünf Minuten von der Haustüre zur Haltestelle. Die 92 m von der Haltestelle "E" zur Arbeitsstelle sind bei einem Tempo von 5 km/h in ca. einer Minute zurückzulegen. Der vom Pflichtigen geforderte Zuschlag von 2 Minuten für den Weg bis zum tatsächlichen Arbeitsplatz im Büro ist im Übrigen nicht gerechtfertigt, da wie oben gesehen lediglich der Weg bis zum Eingang des Gebäudes gemessen wird.