bb) aaa) Mit den öffentlichen Verkehrsmitteln bietet es sich für den Pflichtigen an, nach "E" zu fahren, da diese Haltestelle lediglich 92 m von seiner Arbeitsstelle entfernt liegt. Laut SBB Fahrplan (www.sbb.ch) steht dem Pflichtigen hierfür morgens ab der Haltestelle "F" in D jede halbe Stunde eine Verbindung von 61 Minuten Dauer zur Verfügung, wobei er jeweils drei Mal umsteigen muss. Die Distanz von der …strasse zur Bushaltestelle F (stadteinwärts) beträgt 350 m und ist zu Fuss bei einem (gemütlichen) Tempo von 5 km/h in ca. vier Minuten zurückzulegen, was auch den Angaben