Zum Beweis dafür reichte er 2 CDs mit Videoaufnahmen morgendlicher Fahrten auf dem Streckenabschnitt Limmattalerkreuz/Gubristtunnel in der Zeit vom 3. Juni bis 7. Oktober 2011 ein, aus denen ersichtlich sein soll, dass er auf diesem Streckenabschnitt in der Regel freie Fahrt hatte. Ausserdem war der Replik vom 3./4. November 2011 eine Bestätigung des Arbeitgebers beigelegt, aus welcher hervorgeht, dass der Pflichtige seit dem 1. Juni 2010 regelmässig um ca. 09.45 Uhr bei der Arbeit sei.