Westumfahrung zu Stosszeiten bekanntermassen regelmässig Staus bilden. Diesbezüglich macht der Pflichtige geltend, er sei nie zu Stosszeiten unterwegs, da er in der Regel nicht vor 09.30 Uhr bei der Arbeit sei und abends entsprechend länger bleibe. Zum Beweis dafür reichte er 2 CDs mit Videoaufnahmen morgendlicher Fahrten auf dem Streckenabschnitt Limmattalerkreuz/Gubristtunnel in der Zeit vom 3. Juni bis 7. Oktober 2011 ein, aus denen ersichtlich sein soll, dass er auf diesem Streckenabschnitt in der Regel freie Fahrt hatte.