Unter Berücksichtigung eines Zuschlags von drei Minuten für den Weg von der Haustüre zum Auto sowie vom Parkplatz an der Arbeitsstelle zu dieser betrage die Reisezeit mit dem Privatfahrzeug somit 37 Minuten pro Weg bzw. 74 Minuten pro Tag, gegenüber einer solchen von 80 Minuten pro Weg bzw. 160 Minuten pro Tag mit dem öffentlichen Verkehr. In der Replik vom 3./4. November 2011 korrigierte der Pflichtige die Reisedauer mit dem öffentlichen Verkehr – entsprechend den Erwägungen des kantonalen Steueramts in der Be- schwerde-/Rekursantwort – auf 145 Minuten pro Tag, womit er im Ergebnis eine tägliche Zeitersparnis von 71 Minuten geltend macht.