Hiergegen bringt der Pflichtige im Wesentlichen vor, da er nie zu den Verkehrsstosszeiten unterwegs sei, sei die von verschiedenen Routenplanern berechnete Fahrzeit von 34 Minuten in seinem Fall durchaus realistisch. Unter Berücksichtigung eines Zuschlags von drei Minuten für den Weg von der Haustüre zum Auto sowie vom Parkplatz an der Arbeitsstelle zu dieser betrage die Reisezeit mit dem Privatfahrzeug somit 37 Minuten pro Weg bzw. 74 Minuten pro Tag, gegenüber einer solchen von 80 Minuten pro Weg bzw. 160 Minuten pro Tag mit dem öffentlichen Verkehr.