b) In Bezug auf die Staats- und Gemeindesteuern enthält die Verfügung der Finanzdirektion über die Pauschalierung von Berufsauslagen Unselbstständigerwerbender bei der Steuereinschätzung in der für die Steuerperiode 2010 geltenden Fassung vom 27. Oktober 2008 (ZStB I Nr. 17/203) folgende Regelung: I. Unselbstständigerwerbende können als notwendige Berufsauslagen im Sinn von § 26 StG ohne besondere Nachweise geltend machen: 2 DB.2011.180 2 ST.2011.254 -4-