Mit Einschätzungs- bzw. Veranlagungsvorschlag im Einspracheverfahren vom 28. Juni 2011 zeigte das kantonale Steueramt dem Pflichtigen eine Erhöhung des steuerbaren Einkommens für die Steuerperiode 2010 auf Fr. 57'700.- (Staats- und Gemeindesteuern) bzw. Fr. 58'400.- (direkte Bundessteuer) an. Grund für die Höhertaxation war die Ansicht des kantonalen Steueramts, für den Arbeitsweg nach C betrage die Zeitersparnis mit dem Privatfahrzeug gegenüber dem öffentlichen Verkehr weniger als eine Stunde, weshalb diesbezüglich lediglich die Abonnementskosten des öffentlichen Verkehrs zum Abzug gebracht werden können.