Unter diesen Umständen wäre es Aufgabe der Pflichtigen gewesen, entsprechende negative Auswirkungen der Finanzkrise im 3. Quartal 2008 substanziiert darzutun und mit geeigneten Fakten zu untermauern; zu denken ist in diesem Zusammenhang etwa an einen Vergleich der Quartalzahlen (welche einen Einbruch im 3. Quartal 2008 ausweisen müssten) oder an Zahlen, welche eine plötzlich einsetzende Rückläufigkeit des Auftragsvolumens ab Sommer 2008 belegten. Solche Zahlen hat die Pflichtige nie angesprochen oder vorgelegt.