Mit dem allgemeinen Hinweis auf die Insolvenzerklärung der Lehmann Brothers in den USA, welche die ganze Weltwirtschaft in die Krise gestürzt und über Nacht die Hoffnungen auf eine positive Geschäftsentwicklung der D AG zerstört habe, lässt sich dieser Nachweis nicht erbringen. Liesse man blosse Hinweise auf Konjunkturschwankungen als Begründung gelten, müssten weltweit alle Beteiligungen im Geschäftsvermögen laufend in ihrem Wert berichtigt, d.h. bei einer Rezession ab- und bei einem Aufschwung aufgewertet werden. Der Nachweis, dass eine Gesellschaftsbeteiligung an Wert verloren hat, erheischt selbstredend eine konkrete, unternehmensbezogene Begründung.