4. a) Die Pflichtige hat die streitbetroffene 75%-Beteiligung an der D AG am 17. Juli 2008 zum Preis von Fr. 1'502'247.- erworben. Führt sie die Beteiligung per Bilanzstichtag 30. September 2008 nach der vorgenommenen "Abschreibung" (im Grunde genommen handelt es sich um eine Wertberichtigung, ist doch eine definitive Entwertung von vornherein nicht dargetan) nur noch mit Fr. 1'000'000.- in ihren Büchern, hat sie den Nachweis zu erbringen, dass innert der in Frage stehenden Zeitspanne von lediglich gut zwei Monaten eine entsprechende Wertverminderung stattgefunden hat.