Im Rahmen eines angeordneten 2. Schriftenwechsels hielten die Parteien mit Replik vom 6. April 2011 und Duplik vom 19. April 2011 an ihren Standpunkten fest. Auf die Ausführungen der Parteien in ihren Rechtsschriften ist, soweit erforderlich, in den nachfolgenden Erwägungen einzugehen. 1 DB.2011.17 1 ST.2011.30 -4- Die Kammer zieht in Erwägung: