6. Die Pflichtigen beantragen in ihren Eventualbegehren, die geldwerte Leistung von Fr. 545'400.- mit der Kapitaleinlage im Zusammenhang mit der Mäklerprovision zu verrechnen. Sie berufen sich hierzu auf ein Urteil des Bundesgerichts, wonach 1 DB.2011.175 1 ST.2011.249 - 18 -