Indessen lässt sich die zweimalige Abwicklung eines Grundstücksgeschäfts innerhalb einer Woche nicht vergleichen mit dem vorliegenden Abschluss eines Mäklervertrags, waren doch schon der tatsächliche Aufwand (zweimaliger öffentlich beurkundeter Vertrag, Grundbucheinträge) und die damit verbundenen Kosten beim Grundstücksgeschäft massiv höher. Mitunter sprachen bereits die aufwendigen Begleitumstände einer zweimaligen Liegenschaftstransaktion gegen deren Vornahme und war das Vorgehen damit absonderlich, während hier keinerlei zusätzliche Bemühungen erforderlich waren.