Damit wurde das wirtschaftliche Ziel (Verkauf der Liegenschaft) erreicht, ohne die einfachste und zivilrechtlich vernünftigste Vorgehensweise zu wählen. Indessen lässt sich die zweimalige Abwicklung eines Grundstücksgeschäfts innerhalb einer Woche nicht vergleichen mit dem vorliegenden Abschluss eines Mäklervertrags, waren doch schon der tatsächliche Aufwand (zweimaliger öffentlich beurkundeter Vertrag, Grundbucheinträge) und die damit verbundenen Kosten beim Grundstücksgeschäft massiv höher.