betrachtet man sie als gleichwertig, so machten die neu erworbenen Aktien rund 8,6% der Beteiligung aus. Nach den Angaben der Pflichtigen verfügte die C AG über rund 40% des Aktienkapitals der E. Geht man vom maximal erhofften Verkaufserlös für die gesamte Gesellschaft von CAD X Mio. aus, so wären auf die C AG rund CAD X Mio. entfallen; 8,6% hiervon sind CAD 172'000.-. Bei einem Devisenkurs von Fr. 1.049 ergibt dies einen Betrag von rund Fr. 180'000.-. Wie den E-mails zu entnehmen ist, war aber ein Verkaufserlös für die gesamte Gesellschaft von bloss CAD X Mio. wahrscheinlicher. Unter diesen Umständen hätte die C AG für das Aktienpaket einem Dritten bestimmt nicht Fr. 590'626.- bezahlt.