Ausserdem handelte es sich bei der kontaktierten Person offenkundig um den Inhaber eines 50%-Anteils an der erhofften Käuferin, und machte dieser die Transaktion überdies von steuerlichen Bedingungen abhängig, ohne aber klare Zusagen abzugeben. Damit fehlt es an einem Nachweis, dass damals tatsächlich ernsthafte Erfolgsaussichten für einen Verkauf bestanden, und es sich nicht um eine blosse Kontaktaufnahme handelte, welche völlig folgenlos blieb. Bezeichnenderweise machen die Pflichtigen denn auch keinerlei Ausführungen über den weiteren Verlauf der Verhandlungen.