Hinzu kommt, dass es an beweiskräftigen Belegen für die nachgelieferte Sachdarstellung fehlt. Vorgelegt wurde lediglich der Mail-Verkehr zwischen dem Pflichtigen und einem weiteren Investor; jedwelche Schreiben vom prospektiven Käufer fehlen. Zudem datieren die E-Mails vom Dezember 2006, während die erste Kauf-Tranche bereits per 31. Januar 2006 verbucht wurde, sodass es bereits am zeitlichen Zusammenhang fehlt. Ausserdem handelte es sich bei der kontaktierten Person offenkundig um den Inhaber eines 50%-Anteils an der erhofften Käuferin, und machte dieser die Transaktion überdies von steuerlichen Bedingungen abhängig, ohne aber klare Zusagen abzugeben.