Die Pflichtigen reichten hierauf am 3. Januar 2012 eine Triplik ein, auf welche das kantonale Steueramt am 25. Januar 2012 antwortete. Am 23. Februar 2012 nahmen die Pflichtigen ein weiteres Mal Stellung, und am 1./8. März 2012 bestätigte das kantonale Steueramt noch einmal kurz seinen Standpunkt. Die Kammer zieht in Erwägung: