Das kantonale Steueramt schloss am 29. September 2011 auf Abweisung der Rechtsmittel. Am 13. Oktober 2011 wurde auf Antrag der Pflichtigen ein zweiter Schriftenwechsel angeordnet. Die Pflichtigen hielten darauf in ihrer Replik vom 2. November 2011 und das kantonale Steueramt in der Duplik vom 6. Dezember 2011 an ihren Anträgen fest. Die Eidgenössische Steuerverwaltung liess sich nicht vernehmen.