rekturen und einem steuerbaren Einkommen von Fr. X-. Die Schlussrechnung/Veranlagungsverfügung direkte Bundessteuer wurde am 22. Juni 2011 versandt. B. Hiergegen liessen die Pflichtigen am 29. Juni bzw. 12. Juli 2011 je Einsprache erheben und beantragen, auf die genannten Aufrechnungen zu verzichten. Das kantonale Steueramt wies die Einsprachen am 28. Juli 2011 ab. C. Am 29. August 2011 liessen die Pflichtigen Beschwerde bzw. Rekurs erheben, unter Wiederholung des Einspracheantrags, sowie Stellung einer Reihe von Eventualbegehren, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten des kantonalen Steueramts.