2006 kaufte sie in zwei Tranchen weitere 540'000 Aktien für Fr. 590'626.- hinzu und nahm darauf per 31. Dezember 2006 eine Abschreibung von Fr. 545'400.- vor. Der Revisor beurteilte diese Abschreibung als verdeckte Gewinnausschüttung an den Pflichtigen. Bei der Einschätzung der C AG wirkten sich diese Korrekturen indessen nicht auf den steuerbaren Reingewinn aus, da sie über hohe verrechenbare Vorjahresverluste verfügte und ihr steuerbarer Reingewinn deshalb in jedem Fall auf Fr. 0.- lautete.