Am 9./10. März 2010 führte das kantonale Steueramt bei der C AG hinsichtlich der Geschäftsjahre 2006 und 2007 eine steueramtliche Revision durch. Dabei stellte der steueramtliche Revisor fest, dass sie 2006 aus einem Mäklergeschäft einen Honorarertrag von rund Fr. X vereinnahmt hatte, welche nach seiner Auffassung dem Pflichtigen persönlich als selbstständiges Erwerbseinkommen zuzurechnen war. Den vereinnahmten Betrag verwendete die C AG zur Rückzahlung von Aktionärsdarlehen. Weiter hielt die C AG eine Beteiligung an der E, Kanada. 2006 kaufte sie in zwei Tranchen weitere 540'000 Aktien für Fr. 590'626.- hinzu und nahm darauf per 31.