Zudem hätte sie die potentiellen Nachteile, die eine künftige Überbauung angrenzender Grundstücke üblicherweise mit sich bringt, bereits bei der Kaufpreisgestaltung beim Erwerb und bei jeder späteren Verkehrswertbewertung berücksichtigen müssen. Auf Grund dessen führen vorhersehbare Beeinträchtigungen des eigenen Grundstücks im Falle der späteren rechtmässig erfolgten Überbauung von Nachbargrundstücken grundsätzlich nicht zu einem Schaden.