In ihrer Steuererklärung 2009 bemerkte sie unter Ziffer 60, dass sie im Jahr 2009 eine Entschädigung von Fr. 62'903.65 für den Minderwert ihrer Liegenschaft erhalten habe. Im Einschätzungsentscheid vom 22. März 2011 betreffend die Staatsund Gemeindesteuern, Steuerperiode 2009, und der gleichzeitig eröffneten Veranlagungsverfügung betreffend die direkte Bundesteuer 2009 rechnete das kantonale Steueramt diese Entschädigung nach erfolgter Untersuchung über den Rechtsgrund der Zahlung bei den steuerbaren Einkünften auf und schätzte die Pflichtige für die Staats- und Gemeindesteuern, Steuerperiode 2009, mit einem steuerbaren Einkom-