2 DB.2011.171 2 ST.2011.244 -7- men des europäischen Wettbewerbsrechts behandelt werden. Mithin dürfte der im Lehrgang vermittelte Stoff für die Tätigkeit des Pflichtigen nicht einmal mit Blick auf die gegebenenfalls am Bezirksgericht B geführten wettbewerbsrechtlichen Prozesse von grossem Interesse sein.