Vor diesem Hintergrund erweist sich der Nutzen eines Nachdiplomstudiums in Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht für die Tätigkeit als Gerichtsschreiber am Bezirksgericht B von vornherein als sehr begrenzt. Darüber hinaus ist anzumerken, dass im "CAS Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht" das Wettbewerbsrecht deutlich weniger stark gewichtet ist als das Immaterialgüterrecht, welches nach eigenen Angaben des Pflichtigen etwa 2/3 des Lehrgangs ausmacht, und dass zudem vorwiegend The-